Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beschreibt das jedermann zustehende Recht, sich zu friedlichen Zwecken zu versammeln (Versammlungsfreiheit). Darüber hinaus gewährleistet Artikel 20 das Recht, sich zu Vereinigungen zusammen zu schließen (positive Vereinigungsfreiheit), wie auch das Recht, einer Vereinigung fern zu bleiben (negative Versammlungsfreiheit).
Artikel 20 beschreibt damit sowohl demokratische wie soziale Menschenrechte:
Das Demonstrationsrecht als Bestandteil der Versammlungsfreiheit ist essentiell für jede Demokratie. Indem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das Versammlungsrecht garantiert, gebietet es den Staaten nicht nur, diese Versammlungen zu dulden, sondern legt den Staaten auch die Pflicht auf, die Versammlung, soweit erforderlich, erst zu ermöglichen, etwa durch das Zuverfügungstellen öffentlicher Plätze oder ggfs. auch durch ausreichenden Schutz vor Gegendemonstranten.
Die Vereinigungsfreiheit ihrerseits ist nicht nur essentiell für jede Demokratie, sie ist – in ihrer Ausprägung als Koalitionsfreiheit – auch ein soziales Menschenrecht indem sie beispielsweise die Vereinigung von Arbeitnehmern in Gewerkschaften ermöglicht. Ausfluss der ebenfalls garantierten negativen Vereinigungsfreiheit ist insoweit allerdings auch, dass niemand gezwungen werden kann, einer Gewerkschaft beizutreten. Demgemäß darf der Staat auch keine „closed shop“-Vereinbarungen tolerieren.
Die Garantien des Artikel 20 werden im UN-Zivilpakt wie auch im UN-Sozialpakt wieder aufgegriffen: Die Versammlungsfreiheit als ein für jedermann geltendes Menschenrecht wird in Artikel 21 des UN-Zivilpaktes verbindlich anerkannt und hinsichtlich seiner Grenzen näher umschrieben, ebenso in Artikel 22 des UN-Zivilpaktes die Vereinigungsfreiheit. Ergänzend hierzu finden sich nähere Gewährleistungen zur Koalitionsfreiheit in Artikel 8 des UN-Sozialpaktes.
Artikel 20
(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Bildquellen:
- Demonstration auf der Bonner Hofgartenwiese: Hans Weingartz | CC BY-SA 3.0 Unported