Geschichte der UN-Menschenrechtserklärung

Eleanor Roosevelt

In der UN-Menschenrechtscharta – oder offiziell der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ – haben die Vereinten Nationen sich zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte bekannt. Auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 ist die Charta verkündet worden.

Es ist kein Zufall, dass diese Erklärung der Menschenrechte so kurz nach Ende des 2. Weltkrieges verkündet worden ist. Gerade der 2. Weltkrieg hat gezeigt, was für verheerende Auswirkungen die strikte Missachtung der Menschenrechte haben kann.

Bereits 1946 wurde eine Fachkommission gegründet, die UN-Menschenrechtskommission, deren Aufgabe darin bestand, einen internationalen Menschenrechtskodex zu entwickeln. Die Kommission unter Leitung der Witwe des vormaligen US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt, Eleanor Roosevelt, bestand aus 18 Experten, die unter dem Druck des immer stärker gärenden Ost-West-Konflikts den Plan eines völkerrechtlichen Vertrages aufgeben mussten. Letztendlich einigte man sich auf eine allgemeine unverbindliche Erklärung der Menschenrechte.

Bei ihrer Verabschiedung am 10. Dezember 1948 haben 8 Länder sich enthalten: Jugoslawien, Polen, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Südafrika, Tschechoslowakei, Ukraine und Weißrussland. Es gab keine Gegenstimmen und 48 Ja-Stimmen.

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