In ihrem Artikel 1 beschreibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die Grundlage: Alle Menschen sind als gewissens- und vernunftbegabte Wesen frei und gleich.
Gleichheit bedeutet nicht, dass alle Menschen identische Situationen vorfinden müssen. Aber der Grundsatz der Gleichheit verpflichtet die Staaten, allen Menschen mit der gleichen Würde zu behandeln und ihnen die gleichen Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Auch die Freiheit ist nicht unbegrenzt. Sie findet ihre Grenze bei der Freiheit des Nächsten. Denn die Freiheit eines Menschen kann nicht zulasten der Freiheit des anderen realisiert werden.
Und schließlich erinnert Artikel 1 an den Grundsatz der zwischenmenschlichen Solidarität: Alle Menschen sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.